Unverheiratete Partner haben gesetzlich kaum Schutz. Eine Risikolebensversicherung ist oft die einfachste und günstigste Möglichkeit, den hinterbliebenen Partner finanziell abzusichern.

Der gesetzliche Schutz für unverheiratete Partner ist extrem gering. Es gibt kein automatisches Erbrecht wie bei Ehepartnern und kaum Hinterbliebenenrente.
Gemeinsame Kredite, Miete oder laufende Verpflichtungen bleiben bestehen. Der überlebende Partner steht oft allein da – finanziell und organisatorisch.
Eine Risikolebensversicherung löst genau dieses Problem: Du legst fest, dass dein Partner im Ernstfall eine klare Summe erhält – unabhängig vom Familienstand.
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