❤️ Für Paare & Lebenspartner

Was bleibt von Ihrem gemeinsamen Leben –
wenn eines von beiden endet?

Zwei Gehälter, eine Miete, ein Leben. Fällt ein Einkommen plötzlich weg, gerät alles ins Wanken. Eine RLV schützt den Partner, der zurückbleibt.

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Wann wird eine RLV für Paare wichtig?

Egal ob verheiratet oder unverheiratet — wenn zwei Menschen füreinander da sind, sollten beide abgesichert sein.

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Gemeinsame Miete oder Kredit

Zwei Gehälter finanzieren eine Wohnung oder ein Haus. Stirbt ein Partner, bleibt der andere mit dem vollen Betrag zurück.

⚠️ Besonders bei Immobilienpaaren
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Unverheiratete Paare

Unverheiratete Partner haben gesetzlich kein Erbrecht und keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Ohne RLV bleibt der überlebende Partner ohne Absicherung.

🔴 Kein gesetzlicher Schutz
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Einer verdient mehr

Wenn ein Partner deutlich mehr verdient, ist der andere finanziell abhängig. Fällt das Haupteinkommen weg, kann der Lebensstandard nicht gehalten werden.

💡 Gilt für Haupt- & Zweitverdiener
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Hinterbliebenenrente für Unverheiratete
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Was Paare wissen sollten

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Verbundene Verträge

Statt zwei getrennter Verträge kann ein verbundener Vertrag beide Partner absichern — oft günstiger und einfacher.

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Gesetzlicher Schutz reicht nicht

Verheiratete erhalten nur eine geringe Witwenrente. Unverheiratete erhalten gar nichts. Eine RLV schließt diese Lücke.

⏱️

Je jünger, desto günstiger

Gerade Paare in jungen Jahren profitieren von sehr günstigen Beiträgen. Wer früh handelt, zahlt dauerhaft weniger.

In 3 Schritten zur gegenseitigen Absicherung

01
🗓️

Termin vereinbaren

Beide Partner, ein Termin. Online per Videocall oder persönlich in Sachsenheim.

02
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Situation gemeinsam analysieren

Einkommen, Wohnsituation, Pläne — wir finden die passende Lösung für beide.

03
🛡️

Beide absichern

Nach Ihrer Entscheidung kümmere ich mich um alles. In wenigen Tagen sind Sie gegenseitig geschützt.

Florian Gräßle – für Paare, die füreinander da sind

Florian Gräßle – Allianz Versicherung Sachsenheim
Viele Paare denken, das Thema betrifft nur Familien mit Kindern. Gerade unverheiratete Paare haben oft gar keinen gesetzlichen Schutz.

Als Allianz-Vertreter in Sachsenheim berate ich Paare aus der Region und deutschlandweit per Videocall — persönlich, ehrlich und ohne Druck.

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Was Paare wissen wollen

Nein. Unverheiratete Partner haben gesetzlich weder Erbrecht noch Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Ohne eine private Absicherung wie eine RLV bleibt der überlebende Partner ohne finanzielle Absicherung.
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Ein verbundener Vertrag ist oft günstiger, zahlt aber nur einmal. Zwei Einzelverträge sind flexibler. Was besser passt, klären wir gemeinsam.
Als Orientierung: 3–5 Jahresbruttogehälter des Partners, dessen Tod finanziell besonders einschneidend wäre. Bei laufenden Krediten sollte die Restschuld mindestens gedeckt sein.
Absolut. Gerade Paare ohne Kinder unterschätzen das Risiko. Gemeinsame Mietkosten, ein laufender Kredit oder die Abhängigkeit von zwei Einkommen macht eine Absicherung sehr sinnvoll.

Schreiben Sie mir direkt.

Ich melde mich persönlich bei Ihnen — in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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